eMail: t.penack@time2rock.de - Telefonnummer: 0177 / 929 11 62

   

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 






Tanja E. Penack - Training, Coaching und Consulting 

1. Gestaltung des Auftrages

1.1 time2rock – Tanja E. Penack – Training, Coaching und Consulting (Auftragnehmer) führt den Auftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

1.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei bei gleichzeitiger, verbindlicher Vereinbarung eines Ersatztermins. Bei einer Stornierung zwischen dem 20. und dem 11. Tag vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.

1.5 Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Auftrags verhindert, werden die Vertragspartner, einen Ersatztermin vereinbaren.

1.6 Wird ein Dienstleistungsvertrag unbefristet, mit z. B. einer monatlichen Rechnungslegung, geschlossen, besteht für diesen Vertrag, ab Leistungserbringung, eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.

2. Arbeitsmaterialien, Urheberrechte und Lizenzrechte

2.1 Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien unterliegen dem Urheberrecht.Sie werden den Teilnehmern ausschließlich zu deren eigenem Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.

2.2 Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung derdurch den Auftragnehmer bereitgestellten Materialien entstehen könnten.

2.3 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen könnten.

3. Werbung: Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken, auf ihre Zusammenarbeit hinzuweisen.

4. Honorar und Kostenerstattung: Die Rechnungsstellung erfolgt vor Seminarbeginn. Honorare und Kostenerstattungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Konkurrenzklausel: Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

6. Haftung: Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

7. Schlussklauseln:  

7.1 Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch die vereinbarte Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

7.2 Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.

7.3 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

7.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.




01.12.2015 Berlin



 

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